Information bei Todesfall
Ein Bestattungsinstitut beauftragen
Wenn eine Angehörige oder ein Angehöriger verstirbt, muss auch im Spital zeitnah ein Bestattungsinstitut telefonisch kontaktiert und beauftragt werden. Dieses Institut ist für die notwendigen amtlichen Formalitäten sowie die Organisation der Bestattung zuständig. Es organisiert auch eine Aufbahrung, die Ihnen ermöglicht, ausserhalb des Spitals von Ihrem/-r Angehörigen Abschied zu nehmen.
Um Sie bei Ihrer Wahl zu unterstützen, stellt Ihnen das Spitalzentrum Biel eine Adressliste mit Bestattungsinstituten der Region zur Verfügung. Bitte wählen Sie selber ein Institut aus und nehmen Sie unverzüglich Kontakt auf. Die Fachpersonen des Instituts werden Sie auch in vielen anderen Fragen unterstützen können.
WICHTIG: Wir bitten Sie um Verständnis, dass der Verbleib der verstorbenen Person im Spital nur für eine kurze Zeit möglich ist.
Ein Bestattungsinstitut sollte innerhalb von 48 Stunden nach dem Tod beauftragt werden. Wird dies nicht getan, müssen wir Ihnen pro Tag eine Gebühr von CHF 100.- in Rechnung stellen.
Abschied nehmen
In Ausnahmefällen haben Sie die Möglichkeit, den Verstorbenen/die Verstorbene in unserem Raum der Stille nochmals zu sehen.
Für einen Besuch im Raum der Stille bitten wir um eine telefonische Anmeldung: Telefon 032 324 19 66, Montag bis Freitag, ohne Feiertage, 09:30–15:30 Uhr.
Eine Aufbahrung im Raum der Stille ist kostenpflichtig und wird mit CHF 200.- in Rechnung gestellt.
Meldung beim Zivilstandsamt
Das Formular für die amtliche Meldung des Todesfalls wird durch das Spital ausgefüllt. Es wird dem Bestattungsinstitut, das von Ihnen beauftragt wurde, ausgehändigt.
Überführung ins Ausland
Bitte informieren Sie die Pflegefachpersonen und Ärztinnen/Ärzte umgehend, falls der/die Verstorbene ins Ausland überführt werden soll. So wird sichergestellt, dass die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zuhanden des Bestattungsinstituts vorbereitet werden.
Wird dieser Entscheid erst zu einem späteren Zeitpunkt getroffen, ist die Beschaffung der notwendigen Dokumente von Montag bis Freitag, 08:00–17:00 Uhr unter 032 324 19 66 möglich.
Ausserhalb dieser Zeiten ist der Zugang nur für Bestattungsinstitute auf der Adressliste möglich. Wir empfehlen Ihnen daher, zusätzlich ein lokales, auf der Liste geführtes Bestattungsinstitut beizuziehen.
Rituelle Waschung
Am Spitalzentrum Biel besteht die Möglichkeit, rituelle Waschungen durchzuführen. Ein speziell dafür eingerichteter, überkonfessioneller Waschraum steht Ihnen zur Verfügung.
Die rituelle Waschung kann zu folgenden Zeiten durchgeführt werden:
Montag bis Freitag
von 9:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Telefon 032 324 19 66
An Samstagen, Sonntagen sowie sämtlichen Feiertagen können keine rituellen Waschungen durchgeführt werden.
Bei der rituellen Waschung müssen bestimmte Vorschriften respektiert werden. Wir haben die wichtigsten für Sie zusammengefasst:
- Die Angehörigen bringen das benötigte Material mit.
- Der/die Verstorbene wird von den Angehörigen/Mitgliedern der jeweiligen Gemeinschaft gewaschen.
- Bitte beachten Sie: Prosektur-Mitarbeitende des Spitals sind für die rituelle Waschung nicht zuständig und führen diese auch nicht durch.
- Im Raum dürfen sich maximal 5 Personen aufhalten.
- Künstliche Lichtquellen wie elektrische Kerzen sind im Raum erlaubt.
- Lichtquellen mit offenen Feuern sind strengstens verboten.
Die Kosten für die Raummiete betragen pro rituelle Waschung CHF 350.- und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Dokumente
-
Bestatterliste 2026