Fi­nan­zi­el­le Fra­gen

Vor einem Spitaleintritt stellen sich oft finanzielle Fragen. Bin ich als Patientin oder als Patient ausreichend versichert? Wofür kommt meine Versicherung auf? Welche Leistungen muss ich allenfalls selber bezahlen? Wir haben hier die wichtigsten Informationen für Sie aufbereitet.

Was bezahlt die Versicherung – Was geht zu meinen Lasten?

Kosten auf Rechnung der Versicherung

Grundsätzlich übernimmt die Kranken- oder Unfallversicherung die Kosten für alle medizinisch notwendigen Leistungen und Materialien, die während des Spitalaufenthalts anfallen. Dazu gehören nicht nur medizinische Leistungen im engeren Sinn, sondern auch die Pflege und die ordentlichen Leistungen der Hotellerie.
Für diese Leistungen geht unsere Rechnung direkt an die Kranken- oder Unfallversicherung. Die obligatorische Krankenversicherung (nach KVG) übernimmt aber lediglich die Kosten für den Aufenthalt in der Abteilung für Allgemein-Versicherte. Wenn Sie keine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen haben, gehen die Mehrkosten für einen Aufenthalt in der Halbprivat- oder Privat-Abteilung vollumfänglich zu Ihren Lasten.
Bitte klären Sie bei Ihrer Versicherung Vorbehalte, Ausschlüsse oder Karenzfristen Ihrer Kostendeckung und informieren uns über mögliche Einschränkungen vor dem Spitaleintritt. Das Spitalzentrum beantragt dementsprechend die Kostengutsprache direkt bei Ihrem Versicherer. Kosten, die durch die Versicherung nicht gedeckt sind, werden vollumfänglich an Sie weiterverrechnet.

Kosten auf Rechnung des Patienten oder der Patientin

Die Kosten für die nachstehend genannten Leistungen werden von der obligatorischen Krankenversicherung (KVG) nicht oder nur teilweise übernommen:

  • Notfallmässiger Transport vom Ort des Ereignisses (Unfall oder Krankheit) ins Spitalzentrum Biel („Primärkrankentransport“)
  • Verlegungstransport in nachsorgende Institution (z.B. Reha-Klinik, Pflegeheim, Altersheim)
  • Medizinische Leistungen, für die keine medizinische Notwendigkeit besteht (kosmetische Eingriffe, Sterilisation, Tubenligatur, Vasektomie usw. ohne medizinische Indikation); ebenso die meisten Zahnbehandlungen
  • Leistungen und Materialien für persönliche Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten, Begleitpersonen und Besuchenden (Zusatzleistungen der Hotellerie, Zahnpasta, Duschgel, Telefongebühren, TV-Miete, usw.)
  • Zusätzliche Kosten für «Comfort» / «Comfort plus» oder für die Beherbergung von Begleitpersonen
  • Zusätzliche Kosten bei Todesfall.

Für diese Kosten erhalten Sie vom Spitalzentrum eine an Sie adressierte Rechnung, die Sie eventuell für eine teilweise Kostenbeteiligung an Ihre Versicherung weiterleiten können. Soweit Sie dafür nicht zusätzlich versichert sind, gehen diese Kosten vollumfänglich zu Ihren Lasten.

Vorauszahlung für nicht versicherte Leistungen oder Nicht-Pflicht-Leistungen

Wenn die Kosten des geplanten Spitalaufenthalts nicht oder nur teilweise von einer Versicherung übernommen werden, müssen Sie vor dem Eintritt eine Vorauszahlung leisten. Das gilt hauptsächlich bei Behandlungen, für die keine medizinische Notwendigkeit besteht.

Die Höhe der geforderten Vorauszahlung richtet sich nach dem Kostenvoranschlag, der von der Patientenadministration des Spitalzentrums Biel für Sie erstellt wird. Sie entspricht annähernd der vollen Höhe der veranschlagten Kosten, soweit diese nicht durch Versicherungsleistungen gedeckt sind.

Die Vorauszahlung ist entweder vor dem Spitaleintritt mit Einzahlungsschein oder beim Eintritt am Postschalter des Spitalzentrums in bar zu entrichten. Kreditkarten werden akzeptiert.

Preise für Extraleistungen (Juli 2025, Änderungen vorbehalten)


Zusatz für Comfort / Comfort Plus

Patientinnen und Patienten, die für die allgemeine oder halbprivate Abteilung versichert sind, können mit dem Zusatz «Comfort / Comfort Plus» die Annehmlichkeiten (Infrastruktur) eines Einbett- oder Zweibett-Zimmers geniessen. Je nachdem, für welche Abteilung Sie versichert sind, verrechnen wir dafür pro Nacht zusätzlich die folgenden Kosten:

 

Versicherte AbteilungComfort PlusComfort
 1-Bett-Zimmer2-Bett-Zimmer
AllgemeinCHF 400.-CHF 280.-
HalbprivatCHF 120.--


Falls Sie nicht mit einem Zusatz für «Comfort» / «Comfort Plus» versichert sind, erfolgt die Rechnungstellung für diese Kosten direkt an Sie.

  • Ein Upgrade ist möglich, sofern die gewünschte Zimmerkategorie verfügbar ist.
  • Das Spital ist ermächtigt, Sie in ein 2-Bett-Zimmer oder auf die allgemeine Abteilung zurückzuverlegen, falls für eintretende privat bzw. halbprivat versicherte Patientinnen und Patienten keine Zimmer zur Verfügung stehen.


Telefon 032 324 44 10

Montag bis Freitag 07.30 – 18.00 Uhr
Samstag & Sonntag inkl. Feiertage 08.30 – 14.00 Uhr


Übernachtung von Angehörigen

Angehörige möchten manchmal auch während der Nacht in der Nähe des Patienten sein.
In der Kinderklinik ist das oft fast eine Notwendigkeit. Auf Wunsch können wir einer Begleitperson gegen Bezahlung (bei Schwerstkranken gratis) ein Gästebett anbieten.


Preise:

  • in der Kinderklinik, ohne Mahlzeiten: Gratis
  • in anderen Kliniken, ohne Mahlzeiten: CHF 100.00 pro Nacht
  • in anderen Kliniken, ohne Mahlzeiten (Begleitkind): CHF 30.00 pro Nacht

Familienzimmer inkl. Mahlzeiten

Versicherte AbteilungFamilienzimmer
AllgemeinCHF 280.-
HalbprivatCHF 100.-


Die Leitung Fakturierung (Tel. 032 324 72 01) gibt Ihnen gerne Auskunft zu finanziellen Fragen.

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