Meilenstein für Neubau Spitalzentrum Biel und Planung Brüggmoos: Lösung mit Familiengärtnern gefunden
Die Gemeinde Brügg, die Stadt Biel, die Spitalzentrum Biel AG (SZB) sowie der Familiengärtner-Verband Biel und dessen Sektion Brüggmoos haben in letzter Minute eine tragfähige Lösung für die Zukunft der Familiengärten im Brüggmoos gefunden. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung konnte ein wichtiger Meilenstein zur Realisierung des Spitalneubaus im Brüggmoos gesetzt werden.
Bereits seit mehreren Jahren plant das SZB eine Verlegung des Spitalstandorts vom Bieler Beaumont-Quartier ins Brüggmoos. Für die Attraktivität des Wirtschafts- und Lebensraumes Biel-Seeland-Berner Jura ist eine moderne und gut zugängliche Spitalversorgung ein zentrales und unverzichtbares Element. Aus diesem Grund arbeiten die Gemeinden Brügg und Biel sowie das SZB und der Kanton Bern gemeinsam darauf hin, dass ein Neubau des Zentrumsspitals am neuen Standort möglich wird. In einem mehrstufigen Verfahren ist bereits früher das Brüggmoos als geeigneter Standort für den Spitalneubau bestimmt worden.
Im Rahmen der Auflage der Zonenplanänderung Brüggmoos (Zone mit Planungspflicht) durch die Gemeinde Brügg, welche den Spitalneubau und die damit verbundenen Aussenraum- und Ufergestaltungen ermöglichen soll, haben der Familiengärtner-Verband Biel und dessen Sektion Brüggmoos Einsprache erhoben, da ihr aktueller Standort tangiert ist. In intensiven strukturierten Verhandlungen konnte nun eine einvernehmliche Lösung erarbeitet werden, welche alle Parteien zufriedenstellt und dem Familiengärtner-Verband und dessen Sektion Brüggmoos ermöglichte, die Einsprache zurückzuziehen. Die Vereinbarung sieht auch vor, dass gegen die beiden Überbauungsordnungen «Spital Biel – Brügg» und «Uferpark» nach SFG sowie das künftige Baugesuch aus diesen Reihen keine Einsprachen erhoben werden.
Mit dieser Vereinbarung verpflichtet sich die Stadt Biel, der Gemeinde Brügg 36 134 m2 Land zu verkaufen, welches sich in der nicht bebaubaren geplanten Uferschutzzone befindet und auf einem Teil dessen aktuell die Familiengärten Brüggmoos angesiedelt sind. Die Stadt Biel verkauft der Gemeinde Brügg das Land für 9 Franken pro m2 resp. für einen Gesamtbetrag von 325 206 Franken.
Das heutige Familiengartenareal mit 113 Pächterinnen und Pächtern wird im Zuge der Realisierung des Uferparks aufgehoben. Für zirka 50 Familiengärtnerinnen und Familiengärtner wird von der Gemeinde Brügg auf einer Reservefläche von 8425 m2 des SZB an der Erlenstrasse für mindestens 25 Jahre eine neue Familiengartenanlage erstellt. Auch hat sich die Gemeinde Brügg verpflichtet, die im öffentlich zugänglichen Uferpark vorgesehene Gemeinschaftsgartenanlage mit einer Fläche von 8545 m2 dem Familiengärtner-Verband mitsamt ihrem bestehenden Gemeinschaftsgebäude zur Bewirtschaftung zu übertragen. Für die Aufhebung und Umsiedlung der bestehenden Familiengartenparzellen erhalten der Familiengärtner-Verband und dessen Sektion Brüggmoos eine Entschädigung.
Für die Errichtung der neuen Familiengartenanlage an der Erlenstrasse, die Entschädigung für die Aufhebung und Umsiedlung der bestehenden Familiengartenparzellen und die Gewährung eines gesicherten Betriebes während der Übergangs- oder Verlegungsphase wird mit Kosten von 720 000 Franken gerechnet. Davon tragen die Gemeinde Brügg, die Stadt Biel sowie das SZB je einen Drittel resp. je 240 000 Franken.
Die beteiligten Partner sind erfreut, dass eine einvernehmliche Lösung gefunden werden konnte, welche die Realisierung des für die Region wichtigen Spitalneubaus einen substanziellen Schritt voranbringt. Zudem herrscht damit im Hinblick auf die Gemeindeabstimmung in Brügg zur Zonenplanänderung bzw. zum Gesamtpaket Planung Brüggmoos / Spitalneubau vom 27. Oktober des laufenden Jahres mehr Klarheit und mehr Planungssicherheit. Ebenfalls haben die Familiengärtnerinnen und -gärtner nun eine gesicherte Ausgangslage, und ein Teil der von der Aufhebung betroffenen Pächterinnen und Pächter hat auch Aussicht, inskünftig einen Garten im neuen Brügger Uferpark in einer offenen Anlage nutzen zu können.
[1] Gesetz über See- und Flussufer (SFG; BSG 704.1)
Auskünfte erteilen:
- Gemeinde Brügg: Franz Kölliker, Gemeindepräsident, 076 380 73 76
- Stadt Biel: Erich Fehr, Stadtpräsident, 032 326 11 01 (erreichbar von 13.30 bis 14.30 Uhr)
- SZB: Kristian Schneider, CEO, 079 905 60 52
- Familiengärtner-Verband Biel: Beatrice Pulfer, Präsidentin, 079 348 89 31