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Le Drive

Für Ihre Sicherheit im Strassenverkehr

Grundsätzlich gilt der Führerausweis in der Schweiz ein Leben lang. Ab dem 75. Altersjahr müssen sich Männer und Frauen allerdings alle zwei Jahre einer ärztlichen Eignungsprüfung unterziehen. Wer bei guter Gesundheit ist und die medizinischen Mindestanforderungen erfüllt, kann weiterhin aktiv am Strassenverkehr teilnehmen.

Aber nicht nur Seniorinnen und Senioren unterstehen der verkehrsmedizinischen Kontrollpflicht, auch Berufsfahrerinnen und -fahrer werden regelmässig zu Fahreignungs-abklärungen aufgefordert. Bei einem unklarem Ergebnis einer vorherigen Untersuchung oder bei Körperbehinderung können zudem weitere Untersuchungen verfügt werden. Dies gilt auch für Personen, deren Fahreignung aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung beeinträchtigt sein könnte.

Mit dem „Le Drive“ hat das Spitalzentrum Biel im Jahr 2007 das schweizweit erste Zentrum spezifisch für die Abklärung der Fahreignung geschaffen. Fahrzeuglenkerinnen und -lenker,  die privat oder berufsmässig am Strassenverkehr teilnehmen, werden hier in einer interdisziplinären Untersuchung kompetent beurteilt und beraten.