Im Alter nehmen bestimmte, für die Fahr-eignung relevante Beeinträchtigungen zu: insbesondere Erkrankungen der Augen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Stoffwechsel-störungen sowie neurodegenerative Erkrankungen. Mehrfacherkrankungen
und die damit verbundene Polymedikation treten häufiger auf als bei jungen Verkehrs-teilnehmern. Bei vielen Menschen machen sich im fortgeschrittenen Alter zudem auch ohne die Diagnose einer schweren Krankheit Einschränkungen der Aufmerksamkeit und der Reaktionsfähigkeit bemerkbar.
Ob Fahrzeuglenkerinnen und -lenker die medizinischen Mindestanforderungen zum Führen von Fahrzeugen im Strassenverkehr weiterhin erfüllen, beurteilen Ärztinnen und Ärzte mit entsprechender Ausbildung nach einem 4-Stufenmodell. In der Region Biel-Seeland-Berner Jura bietet das interdisziplinäre „Le Drive“ Expertenteam eine kompetente Unterstützung mit Fahreignungsabklärungen der Stufen 1, 2 und 3 an. Dabei wird abgeklärt, ob die Fahr-eignung aus neurologischer, internistischer und neuropsychologischer Sicht gegeben ist.
Die Untersuchung dauert rund zwei Stunden. Zudem bietet Le Drive ein ausführliches Befundgespräch für Patienten und deren Angehörige. Die zuweisenden Ärzte erhalten in der Folge einen umfassenden Untersuchungsbericht. Je nach Situationen kann „Le Drive“ auch die Korrespondenz mit dem Kantonalen Strassenverkehrsamt übernehmen.
Stufe 1
Seniorinnen und Senioren
Stufe 2
Professionelle Lenkerinnen und Lenker höherer Fahrzeugkategorien (LKW, Bus, Taxi, Schiffsführerinnen und -führer Kat. B, C); Fahrlehrerinnen und -lehrer, Verkehrsexpertinnen und -experten
Stufe 3
Lenkerinnen und Lenker über 65 Jahre; Lenkerinnen und Lenker mit Körperbehinderung; Zweituntersuchungen nach unklarem Ergebnis Stufe 1 und 2; nach Unfallverletzungen / schwerer Krankheit; bei Zweifel an Fahreignung durch Behörden und Ärzte